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Amts- und Gemeindekasse

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Die Amts- und Gemeindekasse erledigt die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement für die hauptamtlich verwaltete Gemeinde Trittau, die amtsangehörigen Gemeinden und Verbände. 

Der Amts- und Gemeindekasse obliegt die Vollstreckung eigener gemeindlichen Forderungen gegenüber den säumigen Zahlern. Zusätzlich leistet sie aber auch als Amtshilfebehörde in Vollstreckungsangelegenheiten für andere Organisationen Amts- und Vollstreckungshilfe. Die Vollstreckbarkeit der Forderung wird durch die beauftragten Stellen bestätigt. Der zugrundeliegende Bescheid (z. B. ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckung wird eingeleitet, sobald Sie eine offene und fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen haben. 

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